Start / Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung: Rechtssicher. Digital. Ohne Aufwand für Sie.

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Pflicht für jeden Betrieb – ab dem ersten Beschäftigten. Wir ermitteln vor Ort, bewerten pragmatisch und dokumentieren prüffertig im sigePortal. Sie kümmern sich um Ihr Geschäft.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz digital erfassen

In 4 einfachen Schritten zu Ihrer rechtssicheren Dokumentation

Eine Gefährdungsbeurteilung muss weder Ihren Kalender noch Ihre Nerven belasten. Wir haben den Prozess so aufgebaut, dass Ihr eigener Aufwand bei wenigen Stunden liegt. Den Rest erledigen wir digital und geräuschlos im Hintergrund.
1

Erstgespräch & Datenaufnahme

In einem kurzen Erstgespräch – telefonisch oder per Video – klären wir Branche, Tätigkeiten und Standorte. Die Datenaufnahme läuft komplett digital: keine Papierberge, keine doppelte Erfassung.
  • 15–30 Minuten Zeitaufwand für Sie
  • Digitale Checklisten statt Formular-Marathon
  • Fester Ansprechpartner ab Tag eins
2

Gefährdungsermittlung vor Ort

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) begeht Ihre Arbeitsplätze und erfasst alle relevanten Gefährdungen – von der Maschine bis zum Bildschirmarbeitsplatz. Ihr Betriebsablauf läuft dabei ungestört weiter.
  • Begehung im laufenden Betrieb – ohne Produktionsstopp
  • Alle Arbeitsbereiche, auch Home-Office und mobile Arbeit
  • Befunde und Fotos direkt digital dokumentiert
3

Risikobewertung & Maßnahmenplan

Wir bewerten jedes Risiko nach anerkannten Standards und priorisieren, was wirklich zählt. Statt theoretischer Hürden erhalten Sie pragmatische Maßnahmen, die sich im Betriebsalltag umsetzen lassen.
  • Klare Prioritäten: Was ist Pflicht, was ist sinnvoll?
  • Jede Maßnahme mit Verantwortlichem und Termin
  • Wirtschaftlich umsetzbar statt überdimensioniert
4

Rechtssichere Übergabe & Update

Sie erhalten eine prüffertige Dokumentation – bereit für Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft, digital im sigePortal hinterlegt. Und damit sie aktuell bleibt, erinnern wir Sie automatisch, sobald eine Überprüfung ansteht.
  • Nachweise jederzeit abrufbar – auch beim Behördenbesuch
  • Erinnerungsservice bei Änderungen und Fristen
  • Aktualisierung bei neuen Arbeitsmitteln, Umbauten oder nach Unfällen

Psychische Gefährdungsbeurteilung: Pflicht statt Kür

Seit 2013 stellt das Arbeitsschutzgesetz § 5 klar: Psychische Belastungen müssen genauso beurteilt und dokumentiert werden wie physische Gefahren. Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit oder unklare Zuständigkeiten gehören damit in dieselbe Systematik wie Lärm oder Absturzkanten.

Viele Betriebe haben genau diesen Teil noch offen – bei Kontrollen der Aufsichtsbehörden ist er inzwischen ein Standardpunkt. Wer hier sauber dokumentiert, gewinnt Rechtssicherheit und zeigt Belegschaft wie Behörden, dass Fürsorge im Unternehmen gelebt wird.

Wichtig zu wissen: Bewertet werden Arbeitsbedingungen, nicht Personen. Wir erheben psychische Belastungen mit erprobten, anonymen Verfahren – ohne Ihre Mitarbeitenden zu durchleuchten.

Was Ihr Unternehmen davon hat

  • Weniger Ausfalltage: Psychische Erkrankungen verursachen die längsten Fehlzeiten – wer Ursachen früh erkennt, senkt Kosten spürbar.
  • Höhere Mitarbeiterzufriedenheit: Teams, deren Belastung ernst genommen wird, bleiben länger und arbeiten produktiver.
  • Volle Rechtssicherheit: Dokumentation nach GDA-Leitlinien – prüffest gegenüber Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft.
  • Stärkere Arbeitgebermarke: Gelebter Gesundheitsschutz ist ein Argument im Wettbewerb um Fachkräfte.
Arbeitsschutzgesetz § 5 & § 6 – die Rechtsgrundlage
§ 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Gefährdungen aller Tätigkeiten zu beurteilen – seit 2013 ausdrücklich einschließlich psychischer Belastungen. § 6 fordert die Dokumentation der Ergebnisse. Die Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße ab dem ersten Beschäftigten.

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung (FAQ)

Jetzt Angebot anfordern
Unverbindlich & kostenlos.
🔒 Vertraulich · keine Werbung
Erstberatung Termin vereinbaren+49 6321 399 80-00

Sie brauchen eine Gefährdungsbeurteilung? Wir helfen Ihnen dabei.

Bundesweit, in allen Branchen, gesetzeskonform.