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Arbeitsmittelprüfung: sicher, fristgerecht, dokumentiert

Regale, elektrische Betriebsmittel, Leitern oder Flurförderzeuge – wiederkehrende Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben (BetrSichV). Wir übernehmen Prüfung, Dokumentation und Fristenüberwachung für Ihr Unternehmen.

Unsere Prüfleistungen im Überblick

Die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes. Sie gewährleistet, dass Maschinen, Anlagen und Werkzeuge stets in einem sicheren Zustand sind und die Gesundheit sowie Sicherheit der Mitarbeiter nicht gefährden. Von der gesetzlichen Grundlage bis zur praktischen Durchführung übernehmen wir die Prüfung direkt für Sie – oder schulen Ihre Mitarbeiter bei Bedarf selbst.
DGUV Vorschrift 3 Prüfung

DGUV Vorschrift 3 Prüfung

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3.
Regalprüfung nach DIN EN 15635

Regalprüfung nach DIN EN 15635

Regelmäßige Prüfung Ihrer Lagerregale nach DIN EN 15635 durch befaähigte Personen.
UVV-Prüfung

UVV-Prüfung

Unfallverhütungsvorschrift-Prüfung verschiedenster Arbeitsmittel im Unternehmen.
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Was ist die wiederkehrende Prüfung der Arbeitsmittel?

Die wiederkehrende Prüfung der Arbeitsmittel umfasst die regelmäßige Überprüfung aller im Unternehmen eingesetzten Arbeitsmittel auf ihre ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (Betriebssicherheitsverordnung) sicherzustellen.

Warum ist die Arbeitsmittelprüfung unverzichtbar?

Arbeitsmittel – von einfachen Werkzeugen bis hin zu komplexen Anlagen – sind das Rückgrat Ihres Betriebs. Eine regelmäßige Prüfung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern entscheidend für die Prävention von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen. Sie hilft, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und durch präventive Maßnahmen zu minimieren.

Weitere Prüfarten auf Anfrage

Neben den drei Prüfarten oben übernehmen wir auf Anfrage auch die Prüfung von Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016), Anschlag- und Lastaufnahmemitteln, kraftbetätigten Türen und Toren (ASR 1.7) sowie Flurförderzeugen. Sprechen Sie uns auf Ihren konkreten Bedarf an.

Prüffristen: Wie oft muss geprüft werden?

Die erforderliche Prüffrist wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt – abhängig von Geräteart, Einsatzbedingungen und Herstellerangaben. Es gibt in der Regel keine starre gesetzliche Frist, aber Vermutungswirkung durch technische Regeln und Herstellervorgaben. Wir beraten Sie gerne bei der Festlegung passender Prüfintervalle.
So einfach geht's

In 3 Schritten zur rechtssicheren Betreuung

Von der Anfrage bis zur laufenden Betreuung – einfach, strukturiert und zuverlässig.
1

Unverbindliches Angebot anfordern

Teilen Sie uns kurz mit, was Sie benötigen – einfach, online und unverbindlich.
2

Angebot & Betreuungskonzept

Sie erhalten ein Angebot, das individuell auf Ihr Unternehmen und Ihren Betreuungsbedarf abgestimmt ist.
3

Start der Betreuung

Wir kommen in Ihr Unternehmen und organisieren gemeinsam mit Ihnen den Arbeitsschutz – strukturiert, persönlich und digital unterstützt.
FAQ

Häufige Fragen zur Arbeitsmittelprüfung

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos.

Arbeitsmittel prüfen lassen?

Wir übernehmen die Prüfung Ihrer Arbeitsmittel rechtssicher und termingerecht – bundesweit.