Start / Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin: Ihr Betriebsarzt für gesunde, leistungsfähige Teams

Unsere qualifizierten Arbeitsmediziner und Betriebsärzte betreuen Sie bundesweit nach ASiG und ArbMedVV – von der arbeitsmedizinischen Vorsorge über die Gefährdungsbeurteilung bis zum betrieblichen Gesundheitsmanagement. Rechtssicher organisiert, mit festem Ansprechpartner.

Was unsere arbeitsmedizinische Betreuung umfasst

Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen (§ 2 ASiG) – unabhängig von der Betriebsgröße. Unsere Ärztinnen und Ärzte decken das komplette Aufgabenfeld ab:
Arbeitsmedizinische Betreuung

Arbeitsmedizinische Betreuung

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 – mit festem Ansprechpartner.
Arbeitsmedizinische Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsmedizinische Gefährdungsbeurteilung

Wir führen die arbeitsmedizinische Gefährdungsbeurteilung durch und leiten daraus konkrete Schutzmaßnahmen ab.
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge organisieren wir für Sie – inklusive Terminplanung und Fristenüberwachung.
Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung

Präventionsangebote und Gesundheitsförderung, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wir begleiten den BEM-Prozess arbeitsmedizinisch und unterstützen bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Strukturiertes Gesundheitsmanagement auf Basis von ArbSchG und BEM-Verpflichtung.
Betriebsarzt & Arbeitsmediziner

Betriebsarzt & Arbeitsmediziner

Unsere qualifizierten Arbeitsmediziner und Betriebsärzte betreuen Sie bundesweit nach ASiG und ArbMedVV.
🪥

Gefährdungsbeurteilung & Hygiene

Hygienebezogene Gefährdungsbeurteilung als Teil der arbeitsmedizinischen Betreuung.
Gefährdungsbeurteilung & Mutterschutz

Gefährdungsbeurteilung & Mutterschutz

Anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz – rechtssicher und aktuell.
Psychische Belastungsbeurteilung

Psychische Belastungsbeurteilung

Beurteilung psychischer Belastung als Pflichtteil der Gefährdungsbeurteilung, inklusive Maßnahmenableitung.
Psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Gesetzlich verpflichtender Teil der Gefährdungsbeurteilung – wir erheben und bewerten psychische Belastungsfaktoren.
Diese Themen unverbindlich anfragen – wir melden uns mit einem Angebot.
Angebot anfordern →

Gesetzliche Grundlagen: Das schreibt der Gesetzgeber vor

Die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Betreuung ergibt sich aus mehreren ineinandergreifenden Rechtsquellen. Als Arbeitgeber tragen Sie die Gesamtverantwortung – unabhängig von der Unternehmensgröße:
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
§ 2 verpflichtet jeden Arbeitgeber, einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen – bereits ab dem ersten Beschäftigten. § 3 definiert die Aufgaben: Beratung in Gesundheitsfragen, Vorsorge, Begehung und Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung gemäß DGUV Vorschrift 2.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Regelt drei Vorsorgearten: Pflichtvorsorge (Voraussetzung für die Tätigkeitsaufnahme, z. B. bei Lärm oder Gefahrstoffen), Angebotsvorsorge (muss angeboten werden) und Wunschvorsorge (auf Verlangen der Beschäftigten). Wir organisieren alle Termine und Fristen für Sie.
DGUV Vorschrift 2
Konkretisiert den Umfang der Betreuung: Sie legt je nach Betriebsgröße und Betreuungsgruppe (WZ-Code Ihrer Branche) die Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit fest – aufgeteilt in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.
Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge fließen zudem direkt in die Gefährdungsbeurteilung und weitere Arbeitsschutzmaßnahmen ein. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 25.000 €, im Schadensfall zusätzlich Regressforderungen der Berufsgenossenschaft. Mit unserer Betreuung erfüllen Sie alle Pflichten nachweisbar und dokumentiert.

Betreuungsmodelle im Vergleich: Welches passt zu Ihrem Betrieb?

Die DGUV Vorschrift 2 sieht je nach Betriebsgröße unterschiedliche Wege vor – dasselbe System gilt für die Betriebsarzt-Betreuung wie für die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir prüfen im kostenlosen Erstgespräch, welches Modell für Sie wirtschaftlich ist:
bis 10 MA
Regelbetreuung für Kleinbetriebe
Grundbetreuung durch uns plus anlassbezogene Vorsorge, z. B. bei neuen Gefahrstoffen oder nach Unfällen. Die schlankste Lösung für die meisten Kleinbetriebe.
bis 50 MA
Alternative bedarfsorientierte Betreuung („Unternehmermodell")
Sie nehmen als Unternehmer selbst an Informations- und Motivationsmaßnahmen teil und werden nur bei Bedarf betreut. Spart laufende Kosten – wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
ab 10 MA
Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung
Das Standardmodell: feste Einsatzzeiten nach Betreuungsgruppe (I–III) plus individuell ermittelte betriebsspezifische Anteile – inklusive aller Vorsorgetermine.
In allen Modellen organisieren wir Vorsorgetermine und Dokumentation digital im sigePortal – Nachweise gegenüber Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörden sind jederzeit griffbereit.

Warum Diemer als externer Betriebsarzt-Partner?

Ein eigener Betriebsarzt ist für die wenigsten Unternehmen wirtschaftlich. Mit unserem Team aus Arbeitsmedizinern sind Sie sofort versorgt – ohne lange Wartezeiten und mit planbaren Kosten. Häufige Arbeitsunfälle, hohe Ausfallzeiten oder Ärger mit Aufsichtsbehörden lassen sich mit einem strukturierten Betreuungssystem vermeiden.
  • Erfahrene Betriebsärzte vor Ort – flächendeckendes Netz, keine langen Wartezeiten auf Vorsorgetermine.
  • Digitale Terminorganisation im sigePortal – Vorsorgefristen im Blick, Erinnerung statt Fristversäumnis.
  • Ein Ansprechpartner für Sifa und Betriebsarzt – auf Wunsch bündeln wir beide Pflichten aus einer Hand.
  • Seit 1996 bundesweit im Einsatz – GQA-geprüfte Qualität, branchenübergreifende Erfahrung.
So einfach geht's

Ablauf der Zusammenarbeit

Vom ersten Kontakt bis zum Betreuungsstart vergehen im Schnitt nur wenige Tage:
1

Kostenloses Erstgespräch oder Angebot anfordern

Sie schildern uns Ihre Situation – wir klären, welche Vorsorgepflichten für Ihren Betrieb gelten.
2

Angebot & Vorsorgeplan

Sie erhalten ein transparentes Festpreisangebot inklusive Vorsorgeplan für Ihre Belegschaft.
3

Betreuung startet

Ihr fester Betriebsarzt kommt zu Ihnen, führt die ersten Vorsorgeuntersuchungen durch und übernimmt alle Pflichten.
FAQ

Häufige Fragen zu Arbeitsmedizin

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos.

Betriebsarzt gesucht? Jetzt kostenlos beraten lassen.

Bundesweit, in allen Branchen, gesetzeskonform.