Arbeitssicherheit: Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Was unsere sicherheitstechnische Betreuung umfasst
Gesetzliche Grundlagen: Das schreibt der Gesetzgeber vor
Betreuungsmodelle im Vergleich: Welche Betreuung passt zu Ihrem Unternehmen?
Mit uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Professionell organisierter Arbeitsschutz entlastet Ihr Unternehmen. Systematische Prävention senkt Krankheitsausfälle spürbar und steigert die Zufriedenheit Ihrer Belegschaft. Als Geschäftsführer schützen Sie sich zusätzlich vor persönlichen Haftungsrisiken.
Mit über 30 Jahren Erfahrung und unserem Bausteinkonzept erhalten Sie eine strukturierte Betreuung, die sich an den Anforderungen Ihres Unternehmens orientiert und persönliche Betreuung mit digitalen Lösungen verbindet.
✓ Fester Ansprechpartner in Ihrer Region – persönliche Betreuung und bundesweit für Sie vor Ort.
✓ Digitale Dokumentation im EHS-Manager – relevante Nachweise und Dokumentationen zentral verfügbar für Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörden.
✓ Planbare Kosten – transparente Konditionen entsprechend Ihrem Betreuungsbedarf.
In 3 Schritten zur rechtssicheren Betreuung
Unverbindliches Angebot anfordern
Angebot & Betreuungskonzept
Start der Betreuung
Häufige Fragen zu Arbeitssicherheit
Interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – was ist besser?
Beide Modelle sind möglich. Mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit erhalten Sie die erforderliche Fachkompetenz, ohne eigene Beschäftigte zur Sifa ausbilden und diese Funktion dauerhaft intern vorhalten zu müssen. Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung entsprechend den Anforderungen Ihres Unternehmens und der DGUV Vorschrift 2 – mit festem Ansprechpartner und bundesweiter Betreuung.
Welche Betreuungsmodelle gibt es?
Die DGUV Vorschrift 2 sieht unterschiedliche Betreuungsmodelle vor. Für Betriebe bis zu 20 Beschäftigten gibt es die Regelbetreuung für kleine Betriebe. Daneben kann für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten die alternative bedarfsorientierte Betreuung infrage kommen. Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten erfolgt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung mit Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Welches Betreuungsmodell für Ihr Unternehmen anzuwenden ist, richtet sich nach den jeweiligen betrieblichen Voraussetzungen und den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Was passiert bei einem Besuch der Berufsgenossenschaft?
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf Besuche der Berufsgenossenschaft oder zuständiger Aufsichtsbehörden. Relevante Arbeitsschutzdokumente und Nachweise stehen im EHS-Manager zentral zur Verfügung. Auf Wunsch begleiten wir Sie beim Termin vor Ort und unterstützen Sie anschließend bei der Bearbeitung möglicher Feststellungen und Anforderungen.
Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit konkret?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Dazu gehören unter anderem Betriebsbegehungen, die Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen sowie die Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen. Die konkreten Aufgaben ergeben sich insbesondere aus § 6 ASiG.
Wie viele Einsatzstunden hat eine Sifa pro Jahr?
Das regelt die DGUV Vorschrift 2 nach Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl. Bei der Regelbetreuung beträgt die Grundbetreuung je nach Betreuungsgruppe 0,5, 1,5 oder 2,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr. Diese Zeiten gelten als gemeinsamer Summenwert für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang anhand der konkreten betrieblichen Erfordernisse ermittelt wird. Kleinbetriebe kommen dabei häufig mit einem geringeren Betreuungsumfang aus, während größere Betriebe entsprechend mehr Einsatzzeit benötigen. Wir ermitteln Ihren individuellen Betreuungsbedarf und erstellen Ihnen auf dieser Grundlage ein unverbindliches Angebot.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten, der Betreuungsgruppe und dem erforderlichen Betreuungsumfang. Sie erhalten von uns ein transparentes, auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Angebot mit planbaren Kosten für die sicherheitstechnische Betreuung.
Ist die Bestellung einer Sifa auch für kleine Unternehmen Pflicht?
Ja. Auch kleine Unternehmen müssen die erforderliche sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich aus § 5 ASiG. Für kleinere Betriebe sieht die DGUV Vorschrift 2 angepasste Betreuungsmodelle vor. Welche Form der Betreuung für Ihr Unternehmen infrage kommt, finden Sie weiter oben unter „Betreuungsmodelle“.
Was droht bei Missachtung der Arbeitsschutzgesetze?
Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften können je nach Art und Schwere unterschiedliche Folgen haben. Nach § 25 Arbeitsschutzgesetz können bestimmte Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus können die zuständigen Arbeitsschutzbehörden erforderliche Maßnahmen anordnen. Bei schwerwiegenden Verstößen können weitere rechtliche Folgen hinzukommen.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit uns ab?
Nach Ihrer Anfrage ermitteln wir den Betreuungsbedarf Ihres Unternehmens und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot mit einem passenden Betreuungskonzept. Nach Vertragsabschluss beginnt die Betreuung direkt. Die erforderlichen Vor-Ort-Termine stimmen wir anschließend mit Ihnen ab. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner und die relevanten Arbeitsschutzdokumente und Nachweise werden zentral im EHS-Manager dokumentiert.













