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Arbeitssicherheit: Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 – von der Gefährdungsbeurteilung über Begehungen und Beratung bis zur Unterstützung bei Unterweisungen. Persönlich, praxisnah und mit festem Ansprechpartner.

Was unsere sicherheitstechnische Betreuung umfasst

Unternehmen mit Beschäftigten sind nach § 5 ASiG verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung entsprechend den Anforderungen Ihres Unternehmens – einschließlich der erforderlichen Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Betreuungsbedarfs.
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens und unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus ASiG und DGUV Vorschrift…
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung gemeinsam mit Ihnen, ermitteln und bewerten die relevanten Gefährdungen und unterstützen Sie bei der Festlegung geeigneter…
Gefährdungsbeurteilung für Homeoffice und mobiles Arbeiten

Gefährdungsbeurteilung für Homeoffice und mobiles Arbeiten

Wir unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung für Homeoffice und mobiles Arbeiten und berücksichtigen dabei die jeweiligen Arbeitsbedingungen sowie die damit…
Gefährdungsbeurteilung im Betrieb

Gefährdungsbeurteilung im Betrieb

Wir erfassen gemeinsam mit Ihnen die Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen vor Ort, beurteilen die relevanten Gefährdungen und unterstützen Sie bei…
Unterweisung der Beschäftigten

Unterweisung der Beschäftigten

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung von Unterweisungen – vor Ort sowie digital durch interaktive Unterweisungen – und…
Brandschutz im Unternehmen

Brandschutz im Unternehmen

Wir unterstützen Sie bei der Organisation des betrieblichen Brandschutzes – von der Beurteilung der Brandgefährdungen über organisatorische Brandschutzmaßnahmen bis zur…
Notfallmanagement & Notfallplanung

Notfallmanagement & Notfallplanung

Wir unterstützen Sie bei der betrieblichen Notfallplanung – von der Festlegung geeigneter Abläufe und Verantwortlichkeiten bis zur Erstellung von Notfall-…
Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Wir unterstützen Sie bei der Organisation und Durchführung der Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) nach § 11 ASiG und begleiten diese…
Umgang mit Gefahrstoffen

Umgang mit Gefahrstoffen

Wir beraten Sie zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen – vom Gefahrstoffverzeichnis über Betriebsanweisungen bis zur Unterweisung Ihrer Beschäftigten.
Prüfung von Arbeitsmitteln

Prüfung von Arbeitsmitteln

Wir unterstützen Sie bei der Organisation der erforderlichen Arbeitsmittelprüfungen, führen diese für Sie durch oder qualifizieren Ihre Beschäftigten für die…
Beauftragte Personen im Arbeitsschutz

Beauftragte Personen im Arbeitsschutz

Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der für Ihr Unternehmen erforderlichen Beauftragten und Funktionen sowie bei deren Bestellung, Qualifizierung und…
Ergonomie am Arbeitsplatz

Ergonomie am Arbeitsplatz

Wir beraten Sie bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen und unterstützen Sie dabei, körperliche Belastungen zu erkennen und…
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und beraten Sie zu deren sicherem…
Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne

Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei der Beurteilung, ob und für welche Bereiche entsprechende…
Diese Themen unverbindlich anfragen – wir melden uns mit einem Angebot.
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Gesetzliche Grundlagen: Das schreibt der Gesetzgeber vor

Die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung ergibt sich aus mehreren Rechtsquellen, die ineinandergreifen. Als Arbeitgeber tragen Sie die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb – unabhängig von der Unternehmensgröße:
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
§§ 2 und 5 verpflichten jeden Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen – bereits ab dem ersten Beschäftigten. § 6 definiert die Aufgaben der Sifa: Beratung, Begehung, Unfalluntersuchung und Hinwirken auf sicherheitsgerechtes Verhalten.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 5 fordert die Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit, § 6 deren Dokumentation und § 12 die regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten – vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich.
DGUV Vorschrift 2
Konkretisiert den Umfang der Betreuung: Sie legt je nach Betriebsgröße und Betreuungsgruppe (WZ-Code Ihrer Branche) die Einsatzzeiten für Sifa und Betriebsarzt fest und regelt die Aufteilung in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.
Bestimmte Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften können nach § 25 ArbSchG mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Betreuungsmodelle im Vergleich: Welche Betreuung passt zu Ihrem Unternehmen?

Die DGUV Vorschrift 2 sieht abhängig von Betriebsgröße und Voraussetzungen unterschiedliche Formen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung vor. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Umsetzung des für Ihr Unternehmen geeigneten Betreuungsmodells.
Mehr als 50 Beschäftigte
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung
Die Betreuung setzt sich aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung zusammen. Der Umfang der Grundbetreuung richtet sich nach Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe; der betriebsspezifische Betreuungsbedarf wird anhand der konkreten betrieblichen Erfordernisse ermittelt.
Bis zu 20 Beschäftigte
Regelbetreuung für kleine Betriebe
Die Regelbetreuung erfolgt nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 und wird durch eine anlassbezogene Betreuung bei besonderen betrieblichen Anlässen ergänzt, beispielsweise bei wesentlichen Änderungen von Arbeitsverfahren, Arbeitsplätzen oder Arbeitsmitteln.
Bis zu 50 Beschäftigte
Alternative bedarfsorientierte Betreuung
Bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung übernimmt der Unternehmer eine aktive Rolle im Arbeitsschutz und erwirbt die dafür erforderlichen Kenntnisse. Über unseren Kooperationspartner sigePortal erfolgt die Betreuung überwiegend digital. Zusätzlich ist eine Vor-Ort-Betreuung im Rahmen des Betreuungsvertrags vorgesehen und kann bei Bedarf in Anspruch genommen werden. Das sigePortal ist die Ideallösung für die Betreuung nach Anlage 1 (Regelbetreuung) und Anlage 3 (Alternative bedarfsorientierte Betreuung) der DGUV Vorschrift 2.
In allen Modellen dokumentieren wir sämtliche Leistungen digital im sigePortal – so haben Sie den Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörden jederzeit griffbereit.

Mit uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Professionell organisierter Arbeitsschutz entlastet Ihr Unternehmen. Systematische Prävention senkt Krankheitsausfälle spürbar und steigert die Zufriedenheit Ihrer Belegschaft. Als Geschäftsführer schützen Sie sich zusätzlich vor persönlichen Haftungsrisiken.

Mit über 30 Jahren Erfahrung und unserem Bausteinkonzept erhalten Sie eine strukturierte Betreuung, die sich an den Anforderungen Ihres Unternehmens orientiert und persönliche Betreuung mit digitalen Lösungen verbindet.

✓ Fester Ansprechpartner in Ihrer Region – persönliche Betreuung und bundesweit für Sie vor Ort.

✓ Digitale Dokumentation im EHS-Manager – relevante Nachweise und Dokumentationen zentral verfügbar für Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörden.

✓ Planbare Kosten – transparente Konditionen entsprechend Ihrem Betreuungsbedarf.

So einfach geht's

In 3 Schritten zur rechtssicheren Betreuung

Von der Anfrage bis zur laufenden Betreuung – einfach, strukturiert und zuverlässig.
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Unverbindliches Angebot anfordern

Teilen Sie uns kurz mit, was Sie benötigen – einfach, online und unverbindlich.
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Angebot & Betreuungskonzept

Sie erhalten ein Angebot, das individuell auf Ihr Unternehmen und Ihren Betreuungsbedarf abgestimmt ist.
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Start der Betreuung

Wir kommen in Ihr Unternehmen und organisieren gemeinsam mit Ihnen den Arbeitsschutz – strukturiert, persönlich und digital unterstützt.
FAQ

Häufige Fragen zu Arbeitssicherheit

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos.

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